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Der Orden der Christusritter Großkreuz Bruststern 1 Model

Art.Nr.:
PG-021
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Der Orden der Christusritter Großkreuz  Bruststern 1 Model 
Anzahl Verleihungen: RR
Anzahl Herstellung:                       _________

Katalognummer:

PG-021

Klasse:

Großkreuz

Stifter: König Denis I
Stiftungsdatum: 1319
Ausgabejahr: 1850 -1910
Hersteller:
G.Wolfers & Pils Bruxelles
Ursprung / Provenienz: -
Material: Silber +Gold  + Emaille  
Gewicht in g. 59,6
Größe in mm. 79,5 x 86,9
Zuschtand: II

Der Orden der Christusritter (Christusorden), portugiesisch Ordem de Cavalaria de Nosso Senhor Jesus Cristo?/i, war ein portugiesischer Ritterorden und wird noch heute als portugiesischer Verdienstorden verliehen. Er ist nicht zu verwechseln mit dem durch Papst Pius X. 1905 in seiner heutigen Form geschaffenen päpstlichen Christusorden, der höchsten Auszeichnung des Heiligen Stuhls.

Vorgeschichte

1307 ordnete Papst Clemens V. an, im Zusammenhang mit den Anklagen und Beschuldigungen gegen die Templer durch Philipp IV. den Schönen von Frankreich auf der iberischen Halbinsel ein Konzil abzuhalten, um die Schuld oder Unschuld der Tempelritter in den iberischen Königreichen festzustellen. Das Konzil, darunter der Erzbischof von Lissabon, D. João III. Martins de Soalhães, versammelte sich in Salamanca und stellte die Unschuld des Ordens fest.

1308 schlossen der portugiesische König Dionysius und Ferdinand IV. von Kastilien ein Abkommen, um die Templer in ihren Königreichen zu schützen und deren Güter vor jedem Zugriff zu bewahren. Dieser Übereinkunft schloss sich später auch der König von Aragon an. Ungeachtet dieser Vereinbarung sowie der Beschlüsse des Konzils von Salamanca ordnete Papst Clemens V. an, die Güter des Ordens einzuziehen. Sogleich versuchten auch in Portugal Vertreter der Kirche, u. a. der Bischof von Guarda, D. Vasco II. Martins de Alvelos, sich der Güter der Templer zu bemächtigen. Der portugiesische König ließ das jedoch nicht zu. Er eröffnete vielmehr ein juristisches Verfahren, um diese Güter in das Eigentum der Krone zu überführen.
Im Januar 1310 bekräftigten die Könige von Portugal und Kastilien erneut ihr Abkommen zum Schutz der Templer, während Papst Clemens V. ein weiteres Konzil zur Untersuchung des Verhaltens der iberischen Templer einberief. Sowohl in Medina del Campo als auch erneut in Salamanca, unter Teilnahme der Bischöfe von Lissabon, D. João, und von Guarda, D. Vasco, traten zwei Konzilien zusammen, die beide wiederum die Unschuld der Templer bestätigten. Des Weiteren beschieden die weltlichen Gerichte den Antrag des portugiesischen Königs, die Güter der Templer in das Eigentum der Krone zu überführen, als rechtens, da es sich dabei um altes Königsland gehandelt habe, das den Templern nur zur Nutzung überlassen worden sei.

In der päpstlichen Bulle Ad providam verfügte Papst Clemens V. am 2. Mai 1312, die Güter der Templer dem Ritterorden vom Hospital St. Johannis zu Jerusalem (Johanniter), dem späteren Malteserorden, zu übereignen. Ausgenommen von dieser päpstlichen Anordnung waren ausdrücklich Portugal, Kastilien, Aragon und Mallorca.

Während 1314 in Paris 54 Templer als Ketzer verbrannt wurden, nahm der portugiesische König ausdrücklich eine Landschenkung des Tempelritters João Soares an.

Für den portugiesischen König bestand auf Grund der Streitigkeiten um den Templerorden die einmalige Gelegenheit, nicht nur einen „national-portugiesischen“ Orden zu schaffen, der stark den Interessen des Königshauses unterworfen war, sondern auch die Abhängigkeiten der bestehenden Ritterorden vom Papst und den kastilischen Orden schrittweise zu lockern. Um die auf portugiesischem Territorium zum Abschluss gekommene Reconquista in Nordafrika fortsetzen zu können, benötigte das portugiesische Königshaus eine militärisch schlagkräftige und ökonomisch starke Macht, die sie sich mit der Gründung der Christusritter sowie der Einbindung der anderen Ritterorden in die königliche Politik schuf.

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