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Orden des Heiligen Grabes zu Jerusalem. Großkreuz Militär. 4. Modell

Art.Nr.:
VA-004
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Orden des Heiligen Grabes zu Jerusalem. Großkreuz  Militär. 4. Model
Anzahl Verleihungen: R
Anzahl Herstellung:                       -

Katalognummer:

VA-004

Klasse:

Großkreuz

Stifter: Gottfried von Bouillon
Stiftungsdatum: 1099
Ausgabejahr: 1949
Hersteller:
Ursprung / Provenienz: -
Material: Silber vergoldet + Emaille
Gewicht in g. 60,39
Größe in mm. 90 x 90
Zuschtand: II

Der Orden der Ritter vom Heiligen Grab zu Jerusalem (lateinisch Ordo Equestris Sancti Sepulcri Hierosolymitani, Ordenskürzel OESSH) ist eine im 19. Jahrhundert gegründete römisch-katholische Gemeinschaft, die eine Neubelebung des bereits im 11. Jahrhundert in Palästina gegründeten Ritterordens der Ritter vom Heiligen Grab darstellt. Der Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem steht aufgrund historischer, rechtlicher und geistiger Bande direkt unter dem Schutz des Heiligen Stuhls und ist eine juristische Person des kanonischen Rechts gemäß Bestätigung durch Papst Pius XII. vom 14. September 1949 und Papst Johannes XXIII. vom 8. Dezember 1962 sowie Papst Paul VI. vom 19. Juli 1977 sowie eine juristische Person des Vatikanstaates – aufgrund einer Bestätigung durch Papst Johannes Paul II. vom 1. Februar 1996 – und dadurch eine päpstlich anerkannte Gemeinschaft katholischer Laien und Priester.

Der Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem genießt die gleiche unmittelbare Anerkennung wie der Malteserorden als Ritterorden, beide sind die noch verbliebenen Ritterorden der Kirche die in einem besonderen Souveränitätsverhältnis zum Heiligen Stuhl stehen. Beide Orden haben ihren Ursprung nicht einer päpstlichen Stiftung zu verdanken, allerdings ist der Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem kein Orden im Sinne des CIC.

Geschichte

Seine Wurzeln hat der Orden einerseits im Chorherrenorden vom Heiligen Grab, der aus dem 1099 gegründeten Domkapitel des Patriarchates von Jerusalem unter Gottfried von Bouillon hervorging. In dem alten Statut des Ritterordens vom Heiligen Grab (1099), das 1573 zu Lyon von Antoine Régnault veröffentlicht wurde, wurde unter Artikel 4 folgender Text festgehalten:

„Zu Ehren des Leidens unseres Herrn Jesus Christus und aus Verehrung, die wir gegenüber dem Heiligen Vater und dem Apostolischen Stuhl empfinden, wie auch in Unterordnung unter die Stellvertreter Gottes auf Erden und die Bischöfe der großen Stadt Rom haben wir in Demut die ›verehrungswürdigen Kreuze‹ übernommen, mit denen wir uns selber und unsere Soldaten zu Ehren der fünf Wunden unseres Herrn Jesus Christus gekennzeichnet haben, um in größerer Einheit gegen Ungläubige aufzutreten und um uns in den Ländern der Ungläubigen im Leben und im Tode als christliches Volk erkennbar zu machen. Mehr noch, wir haben Einsicht genommen und beschlossen, den Orden vom Heiligen Grab in unserer Stadt Jerusalem zu gründen zu Ehren und aus Ehrfurcht vor der heiligsten Auferstehung. Unserem christlichen Namen haben wir die Würde des Primates des genannten Ordens hinzugefügt und festgesetzt, dass die genannten fünf Kreuze zu Ehren der Wunden, die unserem Herrn Jesus Christus angetan wurden, von den Rittern des genannten Ordens getragen werden. Viele haben wir damit ausgezeichnet und sie mit diesen Kreuzen gekennzeichnet, damit sie von uns und von den Ungläubigen erkannt werden können für den Fall, dass sie zersprengt würden oder es ihnen unmöglich gemacht würde, im Heeresdienst zu verbleiben.“

Seit 1112 wurde den Ordensmitgliedern die Regel des Heiligen Augustinus durch den Patriarchen von Jerusalem auferlegt; das 1122 von Papst Calixt II. bestätigt wurde. Oberhaupt des Ordens waren zu dieser Zeit die Päpste Calixt II., Honorius II. und Coelestin II..

Des Weiteren beruht der Ritterorden vom Heiligen Grab auf dem seit 1335 belegten Brauch, sich bei einer Pilgerfahrt ins Heilige Land vom Franziskaner-Guardian zum Ritter am Heiligen Grab schlagen zu lassen.

Dieses Vorrecht der Franziskaner in Jerusalem wurde mehrfach von Rom bestätigt, zunächst durch Papst Leo X. am 4. Mai 1515. 1496 erhielt der Franziskaner-Guardian in Jerusalem von Papst Alexander VI. die Erlaubnis, Pilger zu Rittern vom Heiligen Grabe zu schlagen. Papst Clemens VII. bestätigte die Erlaubnis, wie auch Papst Pius IV. am 1. August 1561, Papst Alexander VII. am 3. August 1665, Papst Benedikt XIII. am 3. März 1727. Eine von Papst Paul V. wie auch von Innozenz VIII. 1489 beabsichtigte Verschmelzung mit dem Malteserorden kam nicht zustande. 

Viele prominente Adelige nahmen, insbesondere im 14. und 15. Jahrhundert, die strapaziöse und gefährliche Pilgerreise ins Heilige Land auf sich, um am Grab des Herrn zu seinem Ritter geschlagen zu werden: Herzog Ernst der Eiserne, Oswald von Wolkenstein, Kaiser Friedrich III., Landgraf Wilhelm I. von Hessen, Kurfürst Friedrich III. von Sachsen, Herzog Christoph der Starke und andere. Mehrere Bestätigungen von päpstlicher Seite wurden diesem Brauch und den Rittern vom Hl. Grab zuteil. 1847 wurde das Lateinische Patriarchat Jerusalem wiedererrichtet; Papst Pius IX. reorganisierte daraufhin mit dem Breve cum multa sapienter vom 24. Januar 1868 das alte Rittertum vom Heiligen Grabe und gestaltete es zu einem förmlichen päpstlichen geistlichen Ritterorden; das Jerusalemkreuz wurde offiziell Symbol des Ordens.[9] Der Orden war zunächst direkt dem Patriarchen von Jerusalem unterstellt. Die Päpste haben sodann persönlich den Orden geführt, bis Pius XII. mit dem Statut von 1949 einen Kurienkardinal als Großmeister des Ordens etablierte. 

Das Apostolische Schreiben vom 6. Januar 1928 legte fest, dass – ungeachtet der Traditionen und historischen Wurzeln bei der Frage der Privilegien für die Ritter und des Ordens insgesamt – sich der Orden auf keinerlei Urkunden vor dem 24. Januar 1868 berufen könne. Damit wurden insbesondere die Privilegien, die der Kustode des Franziskanerordens Bonifaz von Ragusa 1553 erließ, außer Kraft gesetzt.

Am 27. Juli 1931 erhielt der Orden Ritterorden vom Heiligen Grab den Zusatz zu Jerusalem. Ebenfalls wurde festgelegt, dass die Ernennung neuer Ritter dem Päpstlichen Brevensekretariat zur Genehmigung vorgelegt werden muss; damit erhält die Auszeichnung der neu ernannten Ritter zugleich die offizielle Anerkennung aller Regierungen, die mit dem Heiligen Stuhl in diplomatischer Beziehung stehen.

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