Katalognummer:
D-SW-9
Grosskreutz
VIGILANDO ASCENDIMUS - Durch Wachsamkeit steigen wir empor Orden vom Weißen Falken - Bruststern zum Großkreuz Sachsen-Weimar um 1900 Silberkorpus mit taillierter Nadel, die Auflagen aus silbervergoldet und Emaille gefertigt. Rückseitig bezeichnet mit dem Hersteller "Th. Müller Hofjuwelier Weimar". Ca. 85 x 85 mm. Gewicht. 64,75 g. Prachtexemplar mit alter Patina in einwandfreiem Zustand. Der Bruststern stammt direkt aus höchstem Adelsbesitz, Der Hausorden vom Weißen Falken (oder auch Hausorden der Wachsamkeit genannt), war ein Orden des Großherzogtums Sachsen-Weimar. Entstehung: Die Falkenjagd war im Mittelalter gewöhnlich die Belustigung der Vornehmen, und der Falke galt als Zeichen des Adels. Sogar Heinrich IV. nahm Falken in das Reichssiegel auf. Da dieser Vogel bis in das 18. Jahrhundert hinein große Verehrung genoss, lag es nahe, dass man ihm an Stelle des Adlers und anderer Tiere ein Ordenszeichen widmete. Der Orden behielt Form und Namen seit seiner Stiftung am 2. August 1732. Herzog Ernst August von Sachsen-Weimar, (der Großvater des bekannten späteren Großherzogs Carl August, der Goethe an seinen Hof berief) stiftete ihn mit der Genehmigung und zu Ehren Kaiser Karl VI., dessen General-Feldmarschall-leutnant er war, und gab ihm den Titel "de la Vigilance". Im Laufe der Zeit verminderte sich aber die Zahl der Mitglieder so stark und der Orden verfiel. 1806 lebte nur noch ein Inhaber des Ordens, ein Ritter. Als Herzog Carl August nach 40-jähriger Regierung mit der Erhebung seines Landes zum Großherzogtum Großherzog wurde, mochte die Vergrößerung des Territoriums Veranlassung gegeben haben, einen Verdienstorden zu schaffen. Noch im selben Jahr erwachte der Hausorden der Wachsamkeit oder Hausorden vom Weißen Falken zu neuem Leben. So wurde er durch den Großherzog Karl August am 18. Oktober 1815 erneuert und unter der doppelten Bezeichnung Hausorden vom Weißen Falken oder Hausorden der Wachsamkeit neu belebt. Ordensklassen: Der Orden, der dem Besitzer die Pflicht auferlegte, der jeweiligen rechtmäßigen höchsten Nationalbehörde treu und ergeben zu sein, bestand anfangs aus drei Klassen und die Anzahl der Mitglieder war beschränkt: * Großkreuz – auf 12 Mitglieder, mit Ausnahme der geborenen Prinzen des Hauses
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