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Professkreuz der Professbaillis, Ehrenbaillis und Großkreuze

Art.Nr.:
MA-007
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Professkreuz der Professbaillis, Ehrenbaillis und Großkreuze
Anzahl Verleihungen:
Anzahl Herstellung:                       4000

Katalognummer:

MA-007

Klasse:

Großkreuz

Stifter:
Stiftungsdatum: im 11. Jahrhundert
Ausgabejahr:
Hersteller:
Ursprung / Provenienz: -
Material: Silber vergoldet + Emaille
Gewicht in g. 7,6
Größe in mm. 51,3 x 51
Zuschtand: II

Der Souveräne Malteserorden (mit vollem Titel: Souveräner Ritter- und Hospitalorden vom heiligen Johannes von Jerusalem von Rhodos und von Malta – früher zu Jerusalem, genannt von Rhodos, genannt von Malta) ist eine katholische Ordensgemeinschaft, die im 11. Jahrhundert in Jerusalem gegründet und nach dem Ersten Kreuzzug zusätzlich zu einem geistlichen Ritterorden wurde. Neben der ursprünglicheren Bezeichnung Johanniterorden trat seit der Ansiedlung auf der Insel Malta um 1530 der heute gebräuchliche Name auf. Völkerrechtlich wird der Orden im Allgemeinen als ein souveränes, nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt betrachtet. Ziel des Ordens ist es, Alte, Behinderte, Flüchtlinge, an tödlichen Krankheiten Erkrankte und Leprakranke – unabhängig von Religion oder Herkunft – weltweit karitativ zu unterstützen.

Der Souveräne Malteserorden genießt zwar die gleiche unmittelbare päpstliche Anerkennung wie die übrigen kirchlichen Ritterorden (Christusorden, Orden vom Goldenen Sporn, Piusorden, Gregoriusorden und Silvesterorden). Er unterscheidet sich von diesen jedoch dadurch, dass er mit dem Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem nicht für anderweitig erworbene Verdienste verliehen wird, sondern die ständigen Mitglieder einer karitativen Ordensgemeinschaft bezeichnet. Als Ritterorden steht er zusätzlich in einem besonderen Souveränitätsverhältnis zum Heiligen Stuhl. Er hat seinen Ursprung nicht einer päpstlichen Stiftung zu verdanken, wohl aber seine Souveränität, welche zunächst (1113) kirchlich anerkannt war. Andererseits stellt aber er auch ein Institut gottgeweihten Lebens (Orden im kirchenrechtlichen Sinne) dar. Er ist also gleichzeitig ein Völkerrechtssubjekt, ein Ritterorden und ein kirchlicher Orden. Er entscheidet autonom nach seiner eigenen Verfassung und seinem Codex über die Aufnahme, die Aufgaben, den Rang und die Auszeichnung seiner Mitglieder und anderer, die sich um die Ordenswerke verdient machen. Immer noch stammen viele Mitglieder des Ordens in Europa aus ehemaligen Ritterfamilien, längst aber hat sich der Orden, in Anbetracht seiner Aufgaben und seiner Internationalität, für andere, nach den Ordensstatuten geeignete, Kandidaten geöffnet.

Gliederung des Ordens

Fra’ Matthew Festing, derzeitiger Großmeister

Der Orden hat weltweit etwa 13.500 Mitglieder (Ritter und Damen). Die oberste Leitungsgewalt hat der auf Lebenszeit gewählte Großmeister inne, zurzeit Fra’ Matthew Festing (Fürst und Großmeister). 2014 wurde Raymond Leo Kardinal Burke durch Papst Franziskus zum neuen Kardinalpatron des Malteserordens ernannt.

Der Orden unterhält diplomatische Beziehungen mit 104 Staaten (darunter Österreich) und ständige Vertretungen in fünf weiteren Staaten (darunter Deutschland); eine eigene Währung (1 Scudo = 12 Tarì = 240 Grani, der Umrechnungskurs zur europäischen Währung ist 1 Scudo = 0,24 Euro; und 1 Tarì = 0,02 Euro) mit Münzprägung (als Souverän von Malta bis 1798, dann wieder ab 1961) und seit 1966 auch eigene Briefmarken (bilaterale Postverträge mit derzeit 56 Staaten). Der Malteserorden hat den Status eines ständigen Beobachters bei der UNO und unterhält ständige Missionen an den UN-Standorten in New York, Genf, Rom, Wien und Paris.

Der Orden ist seit 1798 nicht mehr auf Malta beheimatet, unterhält aber seit 1966 volle diplomatische Beziehungen mit der Republik Malta. Gemäß einem Staatsvertrag vom Dezember 1998 zwischen dem Souveränen Malteser-Ritterorden und der Republik Malta wurde dem Orden die Festung St. Angelo, die bereits ab 1530 bis zum Umzug der Ordensregierung in die neuerbaute Stadt Valletta Sitz des Ordens auf der Insel war, für die Dauer von 99 Jahren zur alleinigen Nutzung überlassen. Seit 1976 ist der Orden auch wieder auf Rhodos vertreten. 

In den Staaten, in denen der Orden kraft eigener Rechte oder internationaler Abkommen Aktivitäten entfaltet, besteht seine Struktur aus Großprioraten, Prioraten, Subprioraten und Nationalen Assoziationen. Der Malteserorden ist in über 90 Ländern der Welt karitativ tätig. In vielen Ländern gibt es eigene Hilfsorganisationen, Tochterinstitutionen des Ordens, die bestimmte soziale Aufgaben übernehmen.

In Deutschland wurde 1953 in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Caritasverband die Hilfsorganisation Malteser Hilfsdienst (heute einfach Malteser) gegründet. In Südafrika wurde 1992 unter Leitung des Benediktiners Gerhard Lagleder die nach dem Gründer des Hospitalordens, Bruder Gerhard Tonque, benannte Brotherhood of Blessed Gérard gegründet, die nach dem Vorbild der deutschen Malteser organisiert ist.

In Deutschland hat eine Gliederung (Ballei Brandenburg mit Sitz ursprünglich in Sonnenburg) schon seit 1382 einen weitgehend autonomen Status. Seit dem Übertritt des Kurfürsten Joachim II. von Brandenburg zur Lutherischen Lehre im Jahre 1538 ist dieser Zweig evangelisch. 1811 wurde der evangelische Zweig des Johanniterordens in seiner Form als Ritterorden zunächst aufgelöst und als preußischer Verdienstorden weitergeführt. Im Jahr 1852 wurde er in Kontinuität zur Balley durch die noch lebenden Ritter als evangelischer Zweig des Ritterordens fortgesetzt. Seit diesem Zeitpunkt hat er die Rechtsform eines altrechtlichen Vereins.

Der Malteserorden erkennt die in einer Allianz von 1961 unter gegenseitiger Anerkennung zusammengeschlossenen evangelischen Johanniterorden in Deutschland, den Niederlanden (Johanniter Orde in Nederland), Schweden (Johanniterorden i Sverige) und in Großbritannien (Venerable Order of Saint John) als Ritterorden des heiligen Johannes mit „gemeinsamer Geschichte und gemeinsamem Auftrag“, jedoch kirchenrechtlich von ihm getrennt, an. Der Johanniterorden sieht sich in der Tradition der Ballei Brandenburg des alten Ordens, ohne jedoch deren Nachfolge im Gesamtorden einnehmen zu wollen.

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